Säule 3a nachzahlen: Ab 2026 kannst du Lücken schliessen
Wer in den letzten Jahren nicht den vollen 3a-Betrag eingezahlt hat, konnte bisher nichts daran ändern. Das ist jetzt anders.
Es ist eine der grössten Neuerungen in der Schweizer Vorsorge seit Jahren. Ab dem Steuerjahr 2026 lassen sich verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen. Was bisher endgültig verloren war, kann jetzt rückwirkend korrigiert werden.
Hier kommt die Übersicht: was sich geändert hat, wer davon profitiert und worauf du achten solltest.
Was genau hat sich geändert?
Bisher galt eine einfache Regel: Wer den Maximalbetrag in einem Jahr nicht ausgeschöpft hat, konnte das später nicht mehr nachholen. Wer also 2020 nur CHF 3’000 statt der möglichen CHF 6’826 eingezahlt hat — Pech gehabt, die Differenz war weg.
Das ändert sich jetzt. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Beitragslücken in der Säule 3a rückwirkend geschlossen werden können. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und gilt erstmals für Lücken aus dem Jahr 2025.
Wenn du 2025 den Maximalbetrag nicht voll ausgeschöpft hast, kannst du die Differenz 2026 nachzahlen.
So funktioniert die Nachzahlung
Die Grundidee ist einfach, aber es gibt ein paar Bedingungen.
Bevor eine Nachzahlung möglich ist, muss im laufenden Jahr der volle ordentliche 3a-Beitrag eingezahlt sein. Für 2026 sind das CHF 7’258 (mit Pensionskasse) oder maximal CHF 36’288 (ohne Pensionskasse).
Auch für Selbständige gilt bei Nachzahlungen der sogenannte kleine Abzug — also der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse.
Nachgeholt werden können ausschliesslich Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Ältere Lücken bleiben leider verloren.
Du hast jeweils zehn Jahre Zeit, um eine Lücke zu schliessen. Eine Lücke aus 2025 lässt sich also bis spätestens 2035 nachholen.
Sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegen. Es darf kein altersbedingter Vorbezug stattgefunden haben.
Was das finanziell bedeutet
Nachzahlungen sind steuerlich absetzbar, genau wie reguläre 3a-Einzahlungen. Im Jahr 2026 könntest du also theoretisch bis zu CHF 14’516 in die Säule 3a einzahlen: CHF 7’258 regulär plus CHF 7’258 als Nachzahlung für 2025. Der gesamte Betrag lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Je nach Kanton und Einkommen ergibt das eine Steuerersparnis von rund CHF 2’000 bis CHF 4’500 pro Jahr.
Über die Jahre summiert sich das. Wer regelmässig Lücken schliesst, baut nicht nur mehr Vorsorgekapital auf, sondern profitiert auch vom Zinseszinseffekt auf dem zusätzlich angelegten Betrag.
Wer profitiert besonders?
Die neue Regelung ist vor allem für vier Gruppen spannend.
Wer in den ersten Arbeitsjahren andere Prioritäten hatte, kann verpasste Einzahlungen jetzt schrittweise nachholen.
Wer wegen Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit nicht den vollen Betrag einzahlen konnte, bekommt eine zweite Chance.
In guten Jahren lassen sich nicht nur die aktuellen Beiträge leisten, sondern auch Lücken aus schwächeren Phasen schliessen.
Weniger als CHF 7’056 eingezahlt? Die Differenz lässt sich 2026 nachholen.
Warum die Übersicht jetzt wichtiger wird
Die neue Regelung ist eine echte Chance. Aber sie bringt nur etwas, wenn du weisst, wo du stehst.
Und da wird es für viele schwierig. Weisst du auf Anhieb, wie viel du 2025 in die Säule 3a eingezahlt hast? Ob du den Maximalbetrag ausgeschöpft hast? Wie hoch die Lücke ist?
Die meisten haben eine AHV-Prognose irgendwo im System, einen Pensionskassenausweis im Ordner und vielleicht ein 3a-Konto bei einer App. Aber keine Gesamtsicht. Kein Tool zeigt heute auf einen Blick: hier sind deine Lücken, hier ist dein Potenzial, hier kannst du optimieren.
Genau daran arbeiten wir bei ryveo. Eine Plattform, die AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Budget in einer Ansicht verbindet. Damit du nicht nur weisst, wo Lücken sind — sondern sie auch schliessen kannst.
Auf einen Blick
Ab 2026 lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a nachzahlen. Es gilt für Lücken ab 2025, maximal zehn Jahre rückwirkend. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen und der volle Beitrag im laufenden Jahr. Pro Lückenjahr sind maximal CHF 7’258 nachzahlbar, und der Betrag ist vollständig steuerlich absetzbar.
Willst du wissen, wo du stehst?
Finde heraus, ob du Lücken hast — und was dein nächster Schritt ist.
Auf die WartelisteKein Spam. Kein Verkauf. Nur Updates zum Launch.
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen Bestimmungen des Bundesrats zur Änderung der BVV 3 (Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen). Er dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.